Mitteilungen
05/2024 Kostümregelung 2025
In der Wettkampfordnung Kunstlauf (WOK) wird in Kapitel 4.12 die Kleiderordnung und damit die Kostümregelung der Sportkommission Rollkunstlauf (SK Rollkunstlauf) des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbandes (DRIV) definiert. Diese Regelungen wurden 2020 geändert und mit einer Übergangsfrist bis 2022 für einen Teil der Bestimmungen eingeführt.
In der Zwischenzeit hat der Weltverband World Skate die Kostümregelungen wiederholt angepasst, u. a. wurden geschlechtsdifferenzierte Vorschriften gestrichen. Dies führte dazu, dass die Formulierungen teilweise abstrakter gestaltet sind und dadurch nicht zwingend klarer zu verstehen sind.
Die aktuelle Kleiderordnung der WOK (siehe Rundschreiben/Information 02/2020-02) bietet jedoch eine gute Richtlinie zur Einhaltung der grundlegenden Kostümregelungen.
In der aktuellen Regelung von World Skate (Rules for Artistic Skating Competitions General, Stand 17. August 2024) sind Passagen enthalten, die als konkrete Änderungen bzw. Verschärfungen zu verstehen sind.
• Jedes Teil eines Kostüms (unabhängig von der Größe), einschließlich Perlen, Knöpfen, Kristallen, Spiegeln, Nieten, Halbperlen, Strasssteinen usw., muss fest angenäht sein, um keine Gefahr für die nachfolgenden Teilnehmer darzustellen. Strasssteine, die in irgendeiner Dimension größer als 4 mm sind, sind NICHT ERLAUBT. Pailletten jeder Größe sind jedoch zulässig. Ab 2025 müssen alle Verzierungen fest an den Stoff genäht sein. Die bisherige Regelung bis Ende 2024 erlaubte, dass Verzierungen entweder sicher mit Klebstoff befestigt oder fest vernäht sein mussten.
• Außerdem sind ab 2025 Theaterkostüme nicht erlaubt. Federn und Fransen werden als Theaterrequisiten betrachtet und sind daher ebenfalls verboten.
Diese Regelungen sind grundsätzlich zumindest für den nationalen Leistungssportbereich zu übernehmen. (Anmerkung: Theaterkostüme waren im Regelungsbereich des DRIV bisher nicht üblich. Diese Regelung scheint eine Reaktion auf Entwicklungen in anderen Nationalverbänden zu sein.)
Änderungen von Kostümregelungen sollten aus Sicht des Vorstandes der SK Rollkunstlauf mit einem angemessenen Vorlauf erfolgen. Aufgrund der deutlich größeren Anzahl betroffener Sportler sollte die Vorlaufzeit für die nationale Umsetzung entsprechend länger ausfallen.
Vor diesem Hintergrund gelten im Jahr 2025 folgende Übergangsregelungen für alle nationalen Meisterschaften und Wettbewerbe im Leistungssportbereich sowie im Breitensport (WeB):
• Alle Verzierungen müssen entweder sicher mit Klebstoff befestigt oder fest mit dem Stoff vernäht sein.
• Federn und Fransen sind nicht verboten, solange sie sicher am Kostüm befestigt sind und keine Gefahr darstellen.
Der Vorstand der SK Rollkunstlauf wird zur Sitzung der SK Rollkunstlauf im Frühjahr 2025 einen Vorschlag für die Kostümregelungen ab 2026 und die Folgejahre zur Beschlussfassung vorlegen.
Wichtig: Für Teilnehmer an internationalen Meisterschaften und Wettbewerben gelten ab Anfang 2025 die Regelungen von World Skate.
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Mitteilung 05/2024 235 KB
04/2024 Teilnahme mit Inlinern an Wettbewerben
Neben den traditionellen Rollschuhen (2 Achsen mit je 2 Rollen) können Wettbewerbe auch auf Inlinern bestritten werden. Im Einzellaufen werden hierfür gesonderte Wettbewerbe ausgeschrieben (Inline Artistic). In den anderen Wettbewerben (Paarlauf, Solo- und Rolltanz, Show-Wettbewerbe und Formationslaufen) gibt es keine separaten Wettbewerbe für Sportler mit Inlinern. In diesen Wettbewerben ist jedoch auch eine Teilnahme mit Inlinern möglich.
Für Sportler mit Inlinern gelten die gleichen Startvoraussetzungen wie für Sportler mit den traditionellen Rollschuhen. Dies umfasst auch die Testvorgaben. Alle Rollkunstlauf-Tests und die Vorprüfungen (Frei- und Figurenläufer) können auch auf Inlinern abgelegt werden. Für die Erfüllung der Testvorgaben der Wettbewerbe ist es unerheblich, auf welchem Sportgerät die Tests abgelegt worden sind.
Das bedeutet, dass wenn ein Sportler bspw. einen Test auf dem traditionellen Sportgerät erfolgreich absolviert hat, er in der betreffenden Alters- bzw. Leistungsklasse auch auf Inlinern starten darf, obwohl er die Testvorgaben nicht auf Inlinern absolviert hat.
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Mitteilung 04/2024 115 KB
03/2024 Teilnahme Kadersportler an Wettbewerben mit White-System
Sportlern der Kader WK, PK, EK und NK1 ist eine Teilnahme an Wettbewerben, deren Ergebnisse mit dem White-System ermittelt werden, grundsätzlich nicht erlaubt. Als Ausnahme hiervon ist eine Teilnahme an einem vereinsinternen Wettbewerb des Startvereins (Vereinsmeisterschaft), die Teilnahme an der jeweiligen Landesmeisterschaft und eine Teilnahme pro Jahr an einem LRV-übergreifenden Wettbewerb möglich. Vor einer Teilnahme an einem LRV-übergreifenden Wettbewerb im White-System ist bei der Vorsitzenden der Sportkommission die Zustimmung mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Start einzuholen.
Wettbewerbe nach dem White-System können nicht als Leistungsnachweise für Kadersportler herangezogen werden. Zur bestmöglichen Leistungsentwicklung sollen sich geförderte Sportler auf Wettbewerbe mit dem Rollart System konzentrieren. Eine Zustimmung zu einem Start bei einem LRV-übergreifenden Wettbewerb wird nicht erteilt, wenn parallel eine Kadermaßnahmen oder ein Rollart-Wettbewerb stattfinden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Start „außer Konkurrenz“ gemäß WOK 2.4.2.8 nicht zulässig ist.
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Mitteilung 03/2024 83 KB
02/2024 Einsatz ausländischer Trainer in Deutschland
Ergänzend zur Mitteilung 01/2023 „Internationaler Sportverkehr“ weisen wir darauf hin, dass für jeden Einsatz eines ausländischen Trainers ein Führungszeugnis des Heimatlandes des Trainers zur Genehmigung des Einsatzes im Verein oder Verband vorzulegen ist. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für den Einsatz einheimischer Trainer, d. h. das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Jahre sein. Das Zeugnis ist ausschließlich der Vorsitzenden des Vorstandes der Sportkommission Rollkunstlauf vorzulegen.
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Mitteilung 02/2024 117 KB
01/2024 Rollkunstlauf-Tests
Mit den Beschlüssen der Sportkommission Rollkunstlauf (SK Rollkunstlauf) vom 27. April 2023 und 14. Oktober 2023 sind die neuen Rollkunstlauf-Tests und die dafür notwendigen Wertungsgerichte eingeführt bzw. festgelegt worden (s. Anlage 1). Dabei handelt es sich um Regeländerungen der Wettkampfordnung Rollkunstlauf (WOK). Ursprünglich war die Veröffentlichung einer aktualisierten WOK im November bzw. Dezember 2023 geplant, dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht erfolgt.
Ab dem Wettbewerbsjahr 2024 sind die neuen Rollkunstlauf-Tests zumindest teilweise Startvoraussetzungen für die Teilnahme an Wettbewerben bzw. Meisterschaften. Dies betrifft grundsätzlich auch die DM-Show und die Ranglistenwettbewerbe im Februar und März 2024. Bei diesen Wettbewerben wird auf die Aufnahme von Rollkunstlauf-Tests als Startvoraussetzung ausnahmsweise verzichtet. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass bis heute keine aktualisierte WOK veröffentlicht wurde.
Die für die Durchführung der Basis- und Kürtests benötigten Prüfprotokolle und Beurteilungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen (s. Anlage 2).
Musikvorgaben in den Prüfungen
In den Basistests C, B und A sind Schritte nach vorgegebener Musik enthalten. Für diese Prüfungselemente werden folgende Musiken vorgeschrieben:
Laufschritte vor- und rückwärts
4/4 Takt mit 92 bpm Pflichttanz Manhattan Blues
Chassé vor- und rückwärts, Dreierschritte
3/4 Takt mit 120 bpm Pflichttanz Glide Waltz
Die Musiken können auf der Internetseite von World Skate heruntergeladen werden. Die Musiken müssen zur Prüfung vom jeweiligen Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. In Absprache mit dem Wertungsgericht können auch alternative Musiken verwendet werden. Die Taktgeschwindigkeiten dürfen jedoch nicht wesentlich abweichen.
Hinweise
Im neugefassten Kapitel 7 der WOK sind Übergangsbestimmungen für die Jahreswechsel enthalten. Im Jahr 2024 können bis zum 1. September 2024 die Startvoraussetzungen in den Ausschreibungen um jeweils eine Prüfung reduziert werden. Von dieser Reduzierung wird auch in der Ausschreibung der Deutschen Meisterschaft im Juli 2024 Gebrauch gemacht.
Als Startvoraussetzung für den Wettbewerb Figurenläufer im WeB ist ein Basistest C und der Figurenläufer vorgeschrieben. Dies folgt der Systematik, dass grundsätzlich eine nichtdisziplinspezifische läuferische Prüfung (Basistest) und eine disziplinspezifische Prüfung (Kürprüfung Figurenläufer) vorgegeben sind. Beide Prüfungen sind unabhängig voreinander abzulegen.
Der digitale Sportpass befindet sich in der Einführung. Bzgl. der Dokumentation von abgelegten Klassenlaufprüfungen wird auf die Mitteilung 04/2023 verwiesen.
Ausblick
Die neuen Tanztests sind noch nicht ausformuliert. Hintergrund ist die Einführung der Style Dances in den Altersklassen Schüler A und Jugend im Jahr 2023. Der Wegfall der Pflichttänze in diesen Altersklassen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung zukünftiger Tanzprüfungen. Hierfür wird in 2024 ein Entwurf erarbeitet. Im aktuellen Regelwerk sind für die Solo- und Rolltanzwettbewerbe keine Tanzprüfungen als Startvoraussetzungen festgelegt. Dies wird jedoch mit der Einführung neuer Tanzprüfungen wieder erfolgen.
Beispielvideos für die Basis- und Kürprüfungen, analog der schon veröffentlichten Frei- und Figurenläufervideos, befinden sich in der Erstellung bzw. Abstimmung und werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
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Mitteilung 01/2024 3 MB
04/2023 Jahresmarken 2024 und digitaler Sportpass
Im 1. Quartal 2024 wird im Rollkunstlauf der digitale Sportpass eingeführt. Dieser wird den bisherigen Sportpass in Papierform ersetzen. Die Vorbereitung für die Einführung laufen auf Hochtouren. Über die Details wird der Vorstand der SK Rollkunstlauf im kommenden Jahr ausführlich informieren.
Die Notwendigkeit des Erwerbs einer Jahresmarke (12 €/a) für alle aktiven Sportler bleibt auch im kommenden Jahr bestehen. Auch die Jahresmarken werden ab dem kommenden Jahr digitalisiert und können erst nach der Einführung des digitalen Sportpasses erworben werden. In der Vergangenheit haben sowohl Landesverbände wie auch Vereine über die Geschäftsstelle des DRIV Sportpässe und Jahresmarken erworben. Dies ist ab sofort nicht mehr möglich.
Bis zur Einführung des digitalen Sportpasses werden voraussichtlich nur sehr wenige Wettbewerbe stattfinden. Auf diesen Wettbewerben ist der vorhandene Sportpass zu verwenden. Das ggf. für 2024 notwendige ärztliche Unbedenklichkeitsattest kann in dem vorhandenen Sportpass eingetragen oder auf meinem eigenen Papierbogen vorgelegt werden. Gleiches gilt für abgelegte Klassenlaufprüfungen. Für Sportler, die bisher noch keinen Sportpass besitzen, werden die betreffenden Landesverbände gebeten die notwendigen Nachweise (u. a. Zugehörigkeit Verein und Klassenlaufprüfungen) im Einzelfall zu bestätigen.
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Mitteilung 04/2023 122 KB
03/2023 Schüler C Solotanz – Startmöglichkeit jüngerer Jahrgänge
Mit Beschluss der SK Rollkunstlauf vom 14. Oktober 2023 wurde der Wettbewerb Schüler D Solotanz ab 2024 in die Wettkampfordnung Kunstlauf (WOK) aufgenommen. Damit sind Starts in diesem Wettbewerb auf LRV übergreifenden Wettbewerben möglich. Eine Aufnahme dieses Wettbewerbs in das Wettbewerbsprogramm der Deutschen Meisterschaft 2024 ist nicht geplant.
Der o. a. Beschluss der SK Rollkunstlauf hat nicht die Einteilung der Altersklassen gemäß WOK 3.4.1.2 geändert. Somit steht es den Sportlern der Jahrgänge 2015 und 2016 frei, im Wettbewerb Schüler D Solotanz oder im Wettbewerb Schüler C Solotanz zu starten.
Es ist jedoch nicht möglich, dass die Sportler der Jahrgänge 2015 und 2016 auf einem Wettbewerb in beiden Altersklassen starten. Auch ist nach einem erfolgten Start in der Altersklasse Schüler C kein weiterer Start in dem betreffenden Jahr in der Altersklasse Schüler D möglich (analog World Skate - Rules for Artistic Skating Competitions General 2024 – Punkt 2.3).
Solotänzer der Jahrgänge 2015 und 2016 können auf der DM 2024 ausschließlich im Wettbewerb Schüler C Solotanz starten.
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Mitteilung 03/2023 126 KB
02/2023 Saisonplanung Kadersportler
Ab der Saison 2024 sind alle Sportler der Kader WK, PK, EK NK1 und NK2 aufgefordert bis Anfang Januar ihre Saisonplanung bzw. -zielsetzung der Vorsitzenden der Sportkommission Rollkunstlauf schriftlich vorzulegen.
Die Saisonplanung bzw. -zielsetzung sollte u. a. folgende Punkte mindestens beinhalten:
- Aktueller Leistungsstand
- Geplante Leistungsentwicklung
- Beschreibung, wie die angestrebte Leistungsentwicklung erreicht werden soll
- Erörterung des erreichten Technical Scores in den Wettbewerben 2023
- Zielsetzung des angestrebten Technical Scores 2024
- Angestrebte Entwicklung in den Komponenten mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und dies zu erreichen
Die betreffenden Kadersportler wurden hierüber bereits über ihre Heimtrainer informiert. Die Abgabe der Saisonplanung bzw. -zielsetzung wird zukünftig obligatorisch sein.
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Mitteilung 02/2023 125 KB
01/2023 Internationaler Sportverkehr
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die bekannten Vorgaben für den internationalen Sportverkehr hin. Wie in der WOK geregelt, obliegt die Zuständigkeit für internationalem Sportverkehr dem DRIV und somit dem Vorstand der Sportkommission Rollkunstlauf. Dies umfasst u. a. auch folgende Punkte:
- Einladung von Trainern o. ä. anderer Nationen für Lehrgangsmaßnahmen in Deutschland
- Meldung bzw. Teilnahme an internationalen Lehrgangsmaßnahmen o. ä. außerhalb von Deutschland.
- Teilnahme an Trainingseinheiten o. ä. von Kadersportlern außerhalb von Deutschland.
Die Abstimmung hierfür erfolgt über den Vorstand der Sportkommission per E-Mail.
Die Landesfachwarte werden gebeten ihre Mitgliedsvereine hierüber zu informieren.
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Mitteilung 01/2023 85 KB
Nationale Ranglisten
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Stand 01.01.2023 398 KB
2022
2020
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SK Rundbrief 02/2020 Klarstellung Pflichtbögen Klarstellung Einfachsprünge & Kombinationen Kleiderordnung 327 KB