Mitteilung 05/2024
In der Wettkampfordnung Kunstlauf (WOK) wird in Kapitel 4.12 die Kleiderordnung und damit die Kostümregelung der Sportkommission Rollkunstlauf (SK Rollkunstlauf) des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbandes (DRIV) definiert. Diese Regelungen wurden 2020 geändert und mit einer Übergangsfrist bis 2022 für einen Teil der Bestimmungen eingeführt.
In der Zwischenzeit hat der Weltverband World Skate die Kostümregelungen wiederholt angepasst, u. a. wurden geschlechtsdifferenzierte Vorschriften gestrichen. Dies führte dazu, dass die Formulierungen teilweise abstrakter gestaltet sind und dadurch nicht zwingend klarer zu verstehen sind.
Die aktuelle Kleiderordnung der WOK (siehe Rundschreiben/Information 02/2020-02) bietet jedoch eine gute Richtlinie zur Einhaltung der grundlegenden Kostümregelungen.
In der aktuellen Regelung von World Skate (Rules for Artistic Skating Competitions General, Stand 17. August 2024) sind Passagen enthalten, die als konkrete Änderungen bzw. Verschärfungen zu verstehen sind.
• Jedes Teil eines Kostüms (unabhängig von der Größe), einschließlich Perlen, Knöpfen, Kristallen, Spiegeln, Nieten, Halbperlen, Strasssteinen usw., muss fest angenäht sein, um keine Gefahr für die nachfolgenden Teilnehmer darzustellen. Strasssteine, die in irgendeiner Dimension größer als 4 mm sind, sind NICHT ERLAUBT. Pailletten jeder Größe sind jedoch zulässig. Ab 2025 müssen alle Verzierungen fest an den Stoff genäht sein. Die bisherige Regelung bis Ende 2024 erlaubte, dass Verzierungen entweder sicher mit Klebstoff befestigt oder fest vernäht sein mussten.
• Außerdem sind ab 2025 Theaterkostüme nicht erlaubt. Federn und Fransen werden als Theaterrequisiten betrachtet und sind daher ebenfalls verboten.
Diese Regelungen sind grundsätzlich zumindest für den nationalen Leistungssportbereich zu übernehmen. (Anmerkung: Theaterkostüme waren im Regelungsbereich des DRIV bisher nicht üblich. Diese Regelung scheint eine Reaktion auf Entwicklungen in anderen Nationalverbänden zu sein.)
Änderungen von Kostümregelungen sollten aus Sicht des Vorstandes der SK Rollkunstlauf mit einem angemessenen Vorlauf erfolgen. Aufgrund der deutlich größeren Anzahl betroffener Sportler sollte die Vorlaufzeit für die nationale Umsetzung entsprechend länger ausfallen.
Vor diesem Hintergrund gelten im Jahr 2025 folgende Übergangsregelungen für alle nationalen Meisterschaften und Wettbewerbe im Leistungssportbereich sowie im Breitensport (WeB):
• Alle Verzierungen müssen entweder sicher mit Klebstoff befestigt oder fest mit dem Stoff vernäht sein.
• Federn und Fransen sind nicht verboten, solange sie sicher am Kostüm befestigt sind und keine Gefahr darstellen.
Der Vorstand der SK Rollkunstlauf wird zur Sitzung der SK Rollkunstlauf im Frühjahr 2025 einen Vorschlag für die Kostümregelungen ab 2026 und die Folgejahre zur Beschlussfassung vorlegen.
Wichtig: Für Teilnehmer an internationalen Meisterschaften und Wettbewerben gelten ab Anfang 2025 die Regelungen von World Skate.
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